Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Durchführung von Mitarbeiterseminaren u.ä. entsprechend den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Konzeptionen für die im Rahmen des Konzeptes bestimmten Mitarbeiter des AG. Die Leistungen des AN umfassen:
Ausführung
Der AN verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag nach dem neuesten Stand der Technik und Betriebspädagogik auszuführen. Teilnehmeraktivierende Lehr- und Lernmethoden sind bevorzugt einzusetzen.
Terminierung
Die Termine für die einzelnen Trainings werden zwischen AG und AN rechtzeitig gemeinsam festgelegt.
Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist. Die Rechnungsstellung erfolgt:
Geheimhaltung
Der AN verpflichtet sich, Informationen über die Teilnehmer und / oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des AG vertraulich zu behandeln. Video- und Audioaufzeichnungen dienen ausschließlich Schulungszwecken. Die Bestimmungen des Datenschutzes verbieten die Herausgabe von mitgeschnittenen Übungsgesprächen.
Organisation
Auswahl und Einladung der Teilnehmer, Organisation der Trainings, Bereitstellung der notwendigen Unterrichtsmittel (z.B. Flipchart, OHP und Videokamera und Monitor) und der Räumlichkeiten obliegen dem AG.
Trainingsabsage durch den AG
Wird vom AG ein Trainingstermin abgesagt, so fällt eine Ausfallgebühr an, die sich gemäß folgender Staffel, bezogen auf das Tageshonorar für die ausgefallenen Trainingstage, berechnet:
Bei Vereinbarung eines Ersatztermins innerhalb von 3 Monaten reduziert sich die Ausfallgebühr auf 10%.
Trainingsabsage durch den AN
Kann ein Trainingstermin vom AN aus Gründen höherer Gewalt, wegen Krankheit, Unfall oder aus sonstigen vom AN unvertretbaren Umständen nicht eingehalten werden, so verpflichtet er sich, die ausgefallene Leistung baldmöglichst nachzuholen, d.h. einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz entsteht nicht.
Rechte an Arbeitsunterlagen und Teilnehmer-Handbüchern
Der AN behält sich ausdrücklich das Copyright an den Arbeitsunterlagen und Teilnehmer-Handbüchern vor. Vervielfältigungen, auch auszugsweise, in jeder Form bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den AN.
Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Vertragsveränderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des AN.