TrainArt Academy Vertriebs-Kompetenz für Ihr Unternehmen
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Allgemeine Vertragsbedingungen

Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Durchführung von Mitarbeiterseminaren u.ä. entsprechend den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Konzeptionen für die im Rahmen des Konzeptes bestimmten Mitarbeiter des AG. Die Leistungen des AN umfassen:

  • Vorbereitung der Maßnahmen in Zusammen­arbeit mit dem AG
  • Erstellung von Teilnehmerunterlagen
  • Durchführung der Maßnahmen

Ausführung

Der AN verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag nach dem neuesten Stand der Technik und Betriebspädagogik auszuführen. Teilnehmer­aktivierende Lehr- und Lernmethoden sind bevorzugt einzusetzen.

 

Terminierung

Die Termine für die einzelnen Trainings werden zwischen AG und AN rechtzeitig gemeinsam festgelegt.

 

Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart ist. Die Rechnungsstellung erfolgt:

  • für Honorare 4 Wochen vor Seminar- / Trainingsbeginn
  • für Reisekosten, technische Hilfsmittel und Fremdkosten sofort nach Anfall

 

Geheimhaltung

Der AN verpflichtet sich, Informationen über die Teilnehmer und / oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des AG vertraulich zu behandeln. Video- und Audioaufzeichnungen dienen aus­schließlich Schulungszwecken. Die Bestimmungen des Datenschutzes verbieten die Herausgabe von mitgeschnittenen Übungsgesprächen.

 

Organisation

Auswahl und Einladung der Teilnehmer, Organisation der Trainings, Bereitstellung der notwendigen Unterrichtsmittel (z.B. Flipchart, OHP und Videokamera und Monitor) und der Räumlichkeiten obliegen dem AG.

 

Trainingsabsage durch den AG

Wird vom AG ein Trainingstermin abgesagt, so fällt eine Ausfallgebühr an, die sich gemäß folgender Staffel, bezogen auf das Tageshonorar für die ausgefallenen Trainingstage, berechnet:

  • Bei Absagen innerhalb von sechs Wochen vor Seminartermin: 100 %
  • Bei Absagen von sechs bis zwölf Wochen vor Seminartermin: 50 %
  • Bei Absagen früher als zwölf Wochen vor Seminartermin: 10 %

Bei Vereinbarung eines Ersatztermins innerhalb von 3 Monaten reduziert sich die Ausfallgebühr auf 10%.

 

Trainingsabsage durch den AN

Kann ein Trainingstermin vom AN aus Gründen höherer Gewalt, wegen Krankheit, Unfall oder aus sonstigen vom AN unvertretbaren Umständen nicht eingehalten werden, so verpflichtet er sich, die ausgefallene Leistung baldmöglichst nachzuholen, d.h. einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz entsteht nicht.

 

Rechte an Arbeitsunterlagen und Teil­nehmer-Handbüchern

Der AN behält sich ausdrücklich das Copyright an den Arbeitsunterlagen und Teilnehmer-Handbüchern vor. Vervielfältigungen, auch auszugsweise, in jeder Form bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den AN.

 

Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Vertragsveränderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des AN.

 

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